Die Kosten für die tierärztliche Leistung der Mobilen Kleintierpraxis Gohres sind in der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) geregelt und gleichen damit denen einer stationären Praxis.
Das Wegegeld richtet sich nach der Entfernung von der Postfachadresse (Breiter Weg, Lohmar) zu Ihnen, da wir von dort aus unsere Touren beginnen. Die Anfahrtskosten werden nach GOT § 9, Abs. 2 mit € 3,50 je Doppelkilometer, mindestens jedoch € 13,00 berechnet (alle genannten Preise zzgl. MwSt.).
Sollten Sie sich mit mehreren Tierhaltern in unmittelbarer Nachbarschaft zusammenschließen, so wird das Wegegeld anteilig berechnet. Gerne geben wir Ihnen im Vorfeld Auskunft über die anfallenden Anfahrtskosten.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Überweisungen und Ratenzahlungen nicht möglich sind. Der fällige Betrag ist direkt vor Ort bar oder mit EC-Karte zu begleichen.