Der EU-Heimtierausweis ist zunächst ein Identitätsnachweis, der seit dem 03.07.2004 für die Reise mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU mitgeführt werden muss. In ihn werden alle Impfungen eingetragen, wobei an der Grenze ein besonderes Augenmerk auf eine gültige Tollwutimpfung gelegt wird. Dadurch soll verhindert werden, dass die Tollwut innerhalb der Europäischen Union verbreitet bzw. eingeschleppt wird.
Im Rahmen der Grundimmunisierung Ihres Schützlings werden wir Sie stets fragen, ob Sie zukünftig planen, zusammen innerhalb des EU-Auslands zu verreisen. Falls diese Entscheidung erst wesentlich später fällt, scheuen Sie sich bitte nicht, uns darauf anzusprechen – wir beraten Sie gerne.
Die Voraussetzung für das Ausstellen des EU-Heimtierausweises ist die Kennzeichnung des Tieres mittels Mikrotransponder (umgangssprachlich auch als „Chippen“ bezeichnet). Auch diese Leistung führen wir in unserer Mobilen Kleintierpraxis durch.