Mobile Kleintierpraxis Gohres

menschlich – kompetent – gesundheitsorientiert

Abnahme des Sachkundenachweises von Hundehalterinnen/-haltern gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG)

Wir sind von der Tierärztekammer Nordrhein autorisiert, die Sachkunde von Hundehalterinnen/-haltern gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG) abzunehmen.
Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, müssen Sie die Haltung der zuständigen Behörde anzeigen. Dazu benötigen Sie u.a. den Nachweis der erforderlichen Sachkunde, den wir Ihnen nach einem bei uns bestandenen Multiple-Choice-Test und anschließendem Gespräch bescheinigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei der Mobilen Kleintierpraxis Gohres handelt es sich nicht um eine Notfallpraxis mit 24 Stunden-Dienst. Bitte wenden Sie sich in Notfällen nachts, am Wochenende und an Feiertagen an den Mobilen Tiernotdienst 24 unter 0160-8811884, Vetmobil24 unter 0151-50446754 oder an die Tierklinik Neandertal GbR, Landstraße 51, 42781 Haan unter 02129-375070.

Bitte beachten Sie auch, dass sich unter der Praxisanschrift keine stationäre Praxis, sondern nur der Sitz der tierärztlichen Hausapotheke befindet.