Wir sind von der Tierärztekammer Nordrhein autorisiert, die Sachkunde von Hundehalterinnen/-haltern gemäß §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes (LHundG) abzunehmen.
Wenn Sie einen Hund halten, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht, müssen Sie die Haltung der zuständigen Behörde anzeigen. Dazu benötigen Sie u.a. den Nachweis der erforderlichen Sachkunde, den wir Ihnen nach einem bei uns bestandenen Multiple-Choice-Test und anschließendem Gespräch bescheinigen.